A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über blockierte Bauarbeiten
Friedrich-Wilhelm WerneckeA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über blockierte Bauarbeiten
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt blockiert
Eine für nächsten Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten an den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen.
Das Projekt steckt seit Jahren in rechtlichen Auseinandersetzungen fest. 2019 reichte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Ausbau ein, was zu einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig führte. Das Gericht gab dem BUND 2020 zunächst recht und zwang die Behörden, die Pläne zu überarbeiten und im Dezember desselben Jahres ein ergänzendes Verfahren einzuleiten.
Der BUND legte 2024 erneut Klage ein, über die noch verhandelt wird. Die mündliche Verhandlung war zunächst für den 13. Mai angesetzt, wurde jedoch auf den 23. Juni verschoben. Nun könnte das Verfahren in der kommenden Woche abgeschlossen werden.
Nach Fertigstellung wird die A39 Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie in die A7 mündet. Der südliche Abschnitt verläuft von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra ein neuer Rastplatz, das Tappenbecker Moor, geplant.
Die Wartezeit auf eine Entscheidung über den Ausbau der A39 könnte bald vorbei sein. Das Urteil am kommenden Dienstag wird zeigen, ob die Arbeiten an den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn beginnen können. Das Ergebnis wird maßgeblich den Zeitplan für die Fertigstellung der Autobahn beeinflussen.






