24 May 2026, 14:39

Autor gewinnt Prozess: Warum "rassistisches Arschloch" vor Gericht durchging

Beleidigungen gegen Politiker

Autor gewinnt Prozess: Warum "rassistisches Arschloch" vor Gericht durchging

Ein deutscher Autor hat einen Gerichtsprozess gewonnen, nachdem er wegen eines Tweets, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arschloch“ bezeichnete, zu einer Strafe verurteilt worden war. Das Verfahren stützte sich auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt. Der Autor warnt nun, dass das Gesetz mehr schaden als nützen könnte, indem es die Feindseligkeit gegenüber öffentlichen Persönlichkeiten noch verstärkt.

Der Rechtsstreit begann vor vier Jahren, als der Autor den umstrittenen Tweet über Amthor veröffentlichte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Äußerung habe die öffentliche Arbeit des Politikers „erheblich beeinträchtigt“. Da es sich nach Paragraf 188 um ein Verfahren im öffentlichen Interesse handelte, erging ein Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen.

Der Autor legte gegen den Bescheid Widerspruch ein. Ohne fristgerechten Einspruch – innerhalb von zwei Wochen – werden solche Verurteilungen automatisch rechtskräftig. In diesem Fall entschied das Gericht jedoch zugunsten des Autors und hob die Strafe auf.

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Die Kritik an Paragraf 188 hat in den letzten Jahren zugenommen. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit verurteilte das Gesetz als Einschränkung der freien Rede. Auch der Autor argumentiert, die Vorschrift – mit einer Verjährungsfrist von fünf Jahren und verschärften Strafen – schüre eher Ressentiments, als dass sie Politiker schütze. Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden durch Strafbefehle erledigt, oft ohne dass der Beschuldigte jemals vor einem Richter erscheint.

Obwohl der Autor einer Verurteilung entging, bleibt er besorgt über die Auswirkungen auf normale Bürger. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und der Praxis von Strafbefehlen in Deutschland auf. Paragraf 188 steht weiterhin in der Kritik – sowohl wegen seiner Wirksamkeit als auch wegen seiner Gerechtigkeit.

Quelle