Baden-Württemberg und Sachsen fordern Streichung des umstrittenen Beleidigungs-Paragrafen für Politiker
Nuray PlathBaden-Württemberg und Sachsen fordern Streichung des umstrittenen Beleidigungs-Paragrafen für Politiker
Baden-Württemberg und Sachsen drängen auf eine Reform des Gesetzes, das Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt. Die beiden Bundesländer fordern eine Einschränkung oder Abschaffung von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs (StGB), der seit Langem in der Kritik steht, weil er Politikern einen übermäßigen Schutz gewährt.
Die aktuelle Regelung ermöglicht es Staatsanwälten, Beleidigungen gegen Politiker auch ohne formelle Anzeige des Betroffenen zu verfolgen. Zudem sieht sie höhere Strafen vor als bei gewöhnlichen Beleidigungstatbeständen.
Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt schlägt vor, das Gesetz auf Beleidigungen gegen ehrenamtliche Kommunalpolitiker zu beschränken. Seiner Meinung nach sollten Spitzenpolitiker nicht automatisch strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie beleidigt werden. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert geht noch einen Schritt weiter und plädiert für eine vollständige Streichung des Straftatbestands.
Beide Länder sind sich einig, dass Paragraf 188 reformiert werden muss. Änderungen am Strafgesetzbuch bedürfen jedoch der Zustimmung des Bundestags.
Ziel der geplanten Reformen ist es, den besonderen rechtlichen Schutz für Politiker zu verringern. Sollten die Änderungen beschlossen werden, hätte dies Auswirkungen darauf, wie in Deutschland mit Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens umgegangen wird. Die letzte Entscheidung über mögliche Anpassungen liegt beim Bundestag.






