BAföG-Reform auf unbestimmte Zeit verschoben – KI-Chatbot als Trostpflaster
Corinna SchinkeBAföG-Reform auf unbestimmte Zeit verschoben – KI-Chatbot als Trostpflaster
Pläne zur Reform des BAföG liegen auf Eis
Die geplante Reform des deutschen Studentenfinanzierungssystems BAföG ist vorerst gestoppt worden. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) bestätigte, dass die Regierungskoalition die vorgeschlagenen Änderungen nicht länger unterstützt. Stattdessen rückt nun die Verbesserung des Zugangs zu bestehenden Informationen in den Fokus.
Gleichzeitig kündigte die Ministerin einen neuen KI-gestützten Chatbot an, der Studierenden bei der Einschätzung ihrer Anspruchsberechtigung auf BAföG-Förderung helfen soll.
Ursprünglich sollte die BAföG-Reform zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten. Doch Bär räumte ein, dass Haushaltskürzungen und veränderte Prioritäten den Prozess verzögert hätten. Andere finanzielle Belastungen machten es schwierig, die Reform voranzutreiben, so die Ministerin.
Als Ausgleich für die Verzögerung will das Bundesforschungsministerium das Portal bafoeg-digital ausbauen. Der neue KI-Chatbot soll anonym und unverbindlich Auskunft über mögliche BAföG-Ansprüche geben und Nutzerinnen und Nutzer an den bestehenden BAföG-Rechner weiterleiten. Die Einführung des Tools ist noch für dieses Jahr geplant.
Bär betonte zugleich, dass die aktuelle Unterstützung für Studierende in Deutschland im internationalen Vergleich „hochprivilegiert“ sei. Sie verwies darauf, dass die Hochschulen weiterhin gebührenfrei und staatlich finanziert blieben. Parallel dazu hat die Ministerin ein anderes Gesetzesvorhaben priorisiert: das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Ein Entwurf dafür befindet sich bereits in Abstimmung mit den Bundesländern und relevanten Akteuren.
Während die BAföG-Reform, die eigentlich 2026 starten sollte, nun in ungewisser Ferne liegt, soll der KI-Chatbot Studierenden zumindest eine schnellere Möglichkeit bieten, ihre voraussichtliche Förderfähigkeit zu prüfen. Derzeit konzentriert sich die Regierung stattdessen auf die Aktualisierung der Regelungen für befristete Arbeitsverträge im akademischen Bereich.






