16 April 2026, 04:27

Belgien trifft mit 24 Minuten Verspätung in Stuttgart ein – Streit um Polizeibegleitung

Polizeibeamte in Einsatzausrüstung auf einem Bus sitzend, mit einer Person in der Mitte, sichtbaren Busfenstern und einem Plakat an der Wand im Hintergrund.

Belgien trifft mit 24 Minuten Verspätung in Stuttgart ein – Streit um Polizeibegleitung

Belgische Fußballnationalmannschaft kommt mit Verspätung im Stuttgarter Arena an

Am 26. Juni 2024 traf die belgische Fußballnationalmannschaft mit Verspätung in der Stuttgarter Arena ein, nachdem es Streitigkeiten über die Organisation der Polizeibegleitung gegeben hatte. Verantwortliche des Belgischen Fußballverbands (KBVB) hatten die empfohlene Abfahrtszeit abgelehnt, was zu Verzögerungen führte. Die Polizei verteidigte später ihr Vorgehen und bezeichnete die Kritik des Team-Stabs als unbegründet.

Die Stuttgarter Polizei hatte der belgischen Mannschaft geraten, ihr Quartier um 15:20 Uhr zu verlassen. Bei dieser Planung wäre eine 60-minütige Fahrt zum Stadion eingehalten worden, sodass die Ankunft um 16:20 Uhr möglich gewesen wäre. Der belgische Verband bestand jedoch darauf, erst um 15:40 Uhr aufzubrechen.

Die Polizei nahm das Team schließlich um 15:43 Uhr in Begleitung, doch die Ankunft in der Stuttgarter Arena erfolgte erst um 16:44 Uhr – 24 Minuten später als geplant. Die Begleitung selbst erfolgte auf Basis einer standardmäßigen Gefährdungsbeurteilung, die keine konkreten Risiken für die belgische Mannschaft erkennen ließ.

Carsten Höfler, stellvertretender Polizeipäsident und Einsatzleiter, betonte im Nachhinein, dass das Team die empfohlene Abfahrtszeit hätte einhalten sollen. Zudem wies er die Kritik von Belgiens Trainer Domenico Tedesco als haltlos zurück. Die Polizei erklärte, dass die Nutzung von Sonderrechten für Einsatzfahrzeuge unzulässig gewesen wäre, da keine konkreten Bedrohungen vorlagen.

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Die Verspätung ging auf die Entscheidung des Teams zurück, später als empfohlen abzureisen. Die Polizei bestätigte, dass ihre Begleitmaßnahmen rechtmäßig und auf Basis standardisierter Risikobewertungen erfolgten. Nach dem Vorfall werden keine weiteren Konsequenzen erwartet.

Quelle