Bergisch Gladbach plant neues Jugendzentrum für das Zanders-Viertel bis 2026
Nuray PlathBergisch Gladbach plant neues Jugendzentrum für das Zanders-Viertel bis 2026
Bergisch Gladbach gestaltet seine Jugendangebote in der Innenstadt neu
Seit Juni 2025 arbeitet die Stadt Bergisch Gladbach gemeinsam mit der Evangelischen Kirche und dem Jugendzentrum Q1 daran, offene Jugend- und Kinderangebote zu modernisieren. Ziel ist es, flexible und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen, die den sich wandelnden Bedürfnissen des entstehenden Zanders-Viertels gerecht werden.
Das bisherige Q1-Gebäude wird auf Dauer nicht in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Stattdessen liegt der Fokus auf der Einrichtung eines neuen Jugendzentrums sowie der Weiterentwicklung bestehender Angebote. Der im Mai 2026 eröffnete Gleispark beherbergt bereits die offenen Programme von Q1, während die künftige Zentralwerkstatt als weiterer soziokultureller Treffpunkt für die Jugendarbeit dienen soll.
Eine endgültige Entscheidung über den dauerhaften Standort von Q1 steht noch aus. Die Stadtverwaltung prüft derzeit fachliche, städtebauliche und finanzielle Rahmenbedingungen, bevor ein konkreter Vorschlag den politischen Gremien vorgelegt wird. Parallel laufen Gespräche über die Sicherung eines festen Standorts in der Innenstadt, um die laufende Arbeit von Q1 langfristig zu unterstützen.
Gemeinsam mit ihren Partnern arbeitet die Stadt daran, die bestehenden Angebote weiterzuentwickeln und an die künftigen Anforderungen des Zanders-Viertels anzupassen. Politische Beschlüsse zu Q1, der Zentralwerkstatt und der Gesamtentwicklung des Viertels werden folgen, sobald die notwendigen Vorarbeiten abgeschlossen sind.
Die Stadtverwaltung wird den Prozess transparent und partizipativ gestalten und alle Beteiligten einbinden. Sobald die Anforderungen finalisiert sind, wird ein detaillierter und nachvollziehbarer Vorschlag zur politischen Entscheidung vorgelegt. Anschließend erfolgt die Umsetzung wie geplant – und prägt so die Zukunft der Jugendarbeit in Bergisch Gladbach.






