BND vor Gericht: Journalisten klagen gegen Überwachung und für Pressefreiheit
Mustafa TröstBND vor Gericht: Journalisten klagen gegen Überwachung und für Pressefreiheit
Sechs internationale Journalisten verklagten 2017 den deutschen Auslandsnachrichtendienst. In ihrer Beschwerde warfen sie dem Bundesnachrichtendienst (BND) vor, mit übermäßig weit gefassten Überwachungsregeln die Pressefreiheit zu gefährden. Das Verfahren zielt darauf ab, die Nachrichtendienstgesetze an das digitale Zeitalter anzupassen und gleichzeitig den Journalismus zu schützen.
Der BND wurde 1956 während des Kalten Krieges gegründet. Seine ursprüngliche Aufgabe bestand darin, die Rote Armee zu überwachen und mit Verbündeten – insbesondere den USA – zusammenzuarbeiten. 1968 erhielt die Behörde per Gesetz die Erlaubnis, Kommunikation abzuhören, sofern deutsche Staatsbürger davon nicht betroffen waren.
1990, 2001 und erneut 2017 wurden die Befugnisse des BND ausgeweitet. Diese Änderungen erlaubten eine Überwachung von Ausländern ohne richterlichen Beschluss und selbst ohne konkreten Verdacht. Der "strategische" Ansatz der Behörde sieht die Sammlung großer Datenmengen vor, auch wenn nicht alle Hinweise zu weiteren Maßnahmen führen.
Durch die Enthüllungen Edward Snowdens im Jahr 2013 geriet der BND in die Kritik, an unkontrollierten Überwachungsprogrammen beteiligt gewesen zu sein. Berichte deckten zudem eine Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) auf. 2017 dann enthüllte Der Spiegel, dass der BND seit 1999 große Medienhäuser – darunter die BBC, Reuters und die New York Times – ausspioniert hatte.
Die Klage der Journalisten erhielt Unterstützung von der deutschen Journalistengewerkschaft sowie Organisationen wie Reporter ohne Grenzen. Ihr zentrales Argument: Es brauche strengere Kontrollen, um eine Ausweitung der Nachrichtendienstkompetenzen zu verhindern.
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht fordert klarere Grenzen für die Überwachungstätigkeiten des BND. Ein Urteil könnte die Arbeitsweise von Geheimdiensten im Verhältnis zur Pressefreiheit neu definieren. Die Entscheidung könnte zudem künftige Gesetze zur Spionage im digitalen Zeitalter prägen.






