Bundesjustizministerium will ehrenamtliche Richter:innen strenger prüfen
Mustafa TröstBundesjustizministerium will ehrenamtliche Richter:innen strenger prüfen
Das deutsche Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Überprüfungsverfahrens für ehrenamtliche Richterkandidat:innen. Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Deutsche Richtergesetz zu ändern, um sicherzustellen, dass nur Personen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützen, diese Ämter ausüben können.
Laut den geplanten Änderungen müssten Bewerber:innen künftig schriftliche Erklärungen zu möglichen Ausschlussgründen vorlegen. Das Ministerium arbeitet derzeit an der Ausarbeitung des Gesetzes, um das Auswahlverfahren zu stärken.
Die unionsgeführte CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat vorgeschlagen, das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Überprüfungen einzubinden. Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union, forderte ein einheitliches, bundesweit verbindliches Screening-Verfahren vor jeder Ernennung.
Kritik kommt von der rechtspopulistischen AfD. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der Partei, argumentiert, dass die bestehenden Regelungen und Überprüfungsverfahren bereits ausreichen. Zwar räumte er ein, dass Richter:innen demokratische Prinzipien wahren müssten, lehnt die geplanten Reformen jedoch ab.
Mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf will das Ministerium die Integrität der Justiz stärken. Sollte er verabschiedet werden, würden strengere Kontrollen eingeführt, um ungeeignete Kandidat:innen vom Amt der ehrenamtlichen Richter:innen auszuschließen. Die Debatte darüber, ob die aktuellen Maßnahmen ausreichen oder weitere Reformen notwendig sind, dauert an.
