EU führt "Nur Ja heißt Ja" ein – ein Meilenstein gegen sexualisierte Gewalt
Friedrich-Wilhelm WerneckeEU führt "Nur Ja heißt Ja" ein – ein Meilenstein gegen sexualisierte Gewalt
Die Europäische Kommission hat eine "Nur Ja heißt Ja"-Resolution verabschiedet, um die Zustimmungsgesetze in der gesamten EU zu stärken. Dieser Schritt folgt jahrelangen Debatten und wurde durch einen viel beachteten Fall beschleunigt, in dem die Französin Gisèle Pelidot verwickelt war. Der neue Standard verändert die rechtliche Definition von Einwilligung in Fällen sexueller Gewalt.
Die Resolution stellt klar, dass für sexuelle Handlungen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist. Fehlt ein direktes "Ja", gilt das Ausbleiben einer Zustimmung nun als deutliches Signal für Nicht-Einwilligung. Dieser Ansatz verlagert die Verantwortung darauf, die Einwilligung sicherzustellen – statt wie bisher den Widerstand beweisen zu müssen.
Das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip markiert einen Wandel gegenüber der älteren "Nein heißt Nein"-Regel, die Deutschland 2016 einführte. Nach diesem Gesetz waren sexuelle Handlungen gegen den erklärten Willen einer Person strafbar, selbst ohne körperlichen Widerstand. Der neue EU-Standard geht jedoch noch weiter, indem er eine aktive, klare Zustimmung fordert.
Mehrere europäische Länder, darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich, haben diesen strengeren Ansatz bereits übernommen. Mit der Resolution strebt die EU einen einheitlichen rechtlichen Rahmen an, um Opfer sexualisierter Gewalt in allen Mitgliedstaaten besser zu schützen.
Die neue Resolution formuliert die juristischen Argumente zur Einwilligung neu und verlagert die Beweislast. Gleichzeitig ermutigt sie weitere Länder, ihre Gesetze am "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip auszurichten. Die EU erhofft sich davon stärkere Schutzmechanismen und klarere rechtliche Standards für Betroffene.






