EU-Hilfen für energieintensive Unternehmen: So funktioniert das neue Entschädigungsprogramm
Nuray PlathEU-Hilfen für energieintensive Unternehmen: So funktioniert das neue Entschädigungsprogramm
Die Europäische Kommission hat Richtlinien für die Förderung eines neuen Entschädigungsprogramms verabschiedet, das energieintensive Unternehmen unterstützen soll. Das Programm zielt darauf ab, die steigenden Stromkosten auszugleichen, die mit dem EU-Emissionshandelssystem verbunden sind. Es wird auf Grundlage des Standortsicherungsgesetzes 2025 für zwei Jahre umgesetzt.
Das Standortsicherungsgesetz 2025 trat als vorübergehende Maßnahme für die Jahre 2025 und 2026 in Kraft. Es führt ein System ein, das indirekte CO₂-Kosten für berechtigte Unternehmen erstattet. Um förderfähig zu sein, müssen Betriebe an einem Standort jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen.
Förderberechtigte Unternehmen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 % ihrer tatsächlichen indirekten CO₂-Belastungen erhalten. Allerdings ist die maximale Förderung pro Kalenderjahr auf 75 Millionen Euro begrenzt. Zudem müssen die Firmen ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagement- bzw. Umweltschutzsystem einführen, um die Mittel zu erhalten.
Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, mindestens 80 % der erhaltenen Fördersumme in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung zu investieren. Weitere Details zum Programm sind auf der Website der Förderbank aws abrufbar.
Das Programm bietet energieintensiven Branchen eine Teilentlastung von den steigenden Strompreisen. Es verlangt von den Unternehmen jedoch die Einhaltung strenger Energie- und Umweltauflagen. Die Förderung läuft über zwei Jahre und unterliegt klaren Obergrenzen sowie Verpflichtungen.






