Freiburger Unternehmer wegen Sozialbetrugs zu Bewährung verurteilt
Ein Unternehmer aus Freiburg ist wegen Betrugs zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte fest, dass er Einkünfte aus seinem Transportgewerbe verschwiegen hatte, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Über einen Zeitraum von 20 Monaten erhielt er so fast 19.000 Euro, auf die er keinen Anspruch hatte.
Zwischen September 2021 und Mai 2023 betrieb der Mann ein Transportunternehmen, mit dem er rund 59.000 Euro erwirtschaftete. In dieser Zeit bezog er weiterhin Arbeitslosenunterstützung, ohne seine Einnahmen zu deklarieren. Das Amtsgericht Freiburg sprach ihn nach Aufdeckung der Täuschung schuldig.
Das Jobcenter wird nun die fälschlicherweise ausgezahlten 19.000 Euro zurückfordern. Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Mann einer Haftstrafe vorerst entgeht, jedoch unter gerichtlicher Aufsicht bleibt.
Der Fall zeigt die Konsequenzen auf, die drohen, wenn Einkommen bei Bezug staatlicher Leistungen nicht gemeldet werden. Das Jobcenter leitet Schritte ein, um die Gelder zurückzuerhalten, und der Verurteilte muss die Auflagen seiner Bewährungsstrafe einhalten.






