GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren in Deutschland mit neuen Härten und Schutzregeln
Corinna SchinkeGEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren in Deutschland mit neuen Härten und Schutzregeln
Deutschlands neue GEAS-Reform bringt tiefgreifende Änderungen im Asylverfahren
Die aktuelle Reform des Gemeinschaftsverfahrens für Asylbewerber (GEAS) hat das Asylsystem in Deutschland grundlegend umgestaltet. Künftig laufen mehrere Verfahren parallel ab – darunter beschleunigte und Grenzverfahren –, was die Abläufe verkompliziert und die Entscheidungsfindung verlangsamt. Gleichzeitig zielt die Reform darauf ab, den Schutz für besonders schutzbedürftige Gruppen, vor allem Minderjährige, zu verbessern.
Neues Screening für alle Geflüchteten Nach der Reform durchlaufen alle in Deutschland ankommenden Schutzsuchenden zunächst ein mehrstufiges Screening. Dazu gehören die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätsprüfungen sowie eine neu eingeführte Schwachstellenanalyse, um Personen mit besonderem Schutzbedarf zu identifizieren. Bisher wurden solche Überprüfungen nicht systematisch durchgeführt.
Ausweitung der beschleunigten Verfahren Ein zentraler Punkt der Reform ist die Ausweitung der beschleunigten Asylverfahren. Mehr als die Hälfte aller Anträge wird künftig in diesem Rahmen bearbeitet – bedingt durch die sogenannte 20-Prozent-Klausel, die für Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote unter 20 Prozent gilt. In diesen Fällen kann die Abschiebung unmittelbar nach einer ablehnenden Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vollzogen werden, ohne dass Rechtsmittel die Abschiebung aufhalten.
Sekundäre Migrationszentren für Dublin-Fälle Die Bundesländer sind nun verpflichtet, spezielle Einrichtungen für Asylsuchende in Dublin-Fällen einzurichten. Diese Sekundärmigrationszentren schränken die Bewegungsfreiheit ein und bieten nur eine Grundversorgung. Brandenburg, Hamburg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben zugesagt, solche Zentren einzurichten, während Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz die Umsetzung ablehnen.
Bessere Schutzstandards – aber auch neue Härten Die Reform stärkt zwar den Schutz für vulnerable Gruppen, insbesondere Kinder: So gibt es nun einen Anspruch auf vollen Krankenversicherungsschutz nach zwei Monaten sowie einen garantierten Schulzugang. Gleichzeitig erlaubt das neue Gesetz aber auch, Leistungen zu stürzen oder Menschen obdachlos zu lassen, wenn ein Dublin-Beschluss vorliegt – eine Praxis, die der Europäische Gerichtshof bereits als rechtswidrig eingestuft hat.
Fazit: Mehr Schutz, aber auch schnellere Abschiebungen Die GEAS-Reform bringt sowohl neue Schutzmechanismen als auch strengere Kontrollen mit sich. Während schutzbedürftige Gruppen besser gestellt werden, sieht das System nun auch schnellere Abschiebungen und zusätzliche bürokratische Hürden vor. Einige Bundesländer haben bereits mit der Umsetzung begonnen, andere lehnen Teile der neuen Regelungen ab.






