Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Nuray PlathGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein deutsches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar, die sich später weitgehend als haltlos herausstellten. Mit dem Urteil darf Schedlich bestimmte Aussagen über ihren früheren Parteikollegen nun erneut öffentlich wiederholen.
Der Streit begann, als gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar mehrere #MeToo-Vorwürfe erhoben wurden. Er wies die Anschuldigungen vehement als falsch zurück. In der Folge verlor er seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2024 und schied Anfang 2025 schließlich aus dem Parlament aus.
Das Oberlandesgericht Hamburg prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass es sich bei Teilen der Vorwürfe um widersprüchliche Schilderungen handelte. Viele der Anschuldigungen gegen Gelbhaar wurden später als unbelegt eingestuft, woraufhin der Rundfunksender RBB eine Entschuldigung für deren Berichterstattung veröffentlichte.
Klara Schedlich hatte in einer eidesstattlichen Versicherung für den RBB Aussagen über Gelbhaar gemacht. Das Gericht urteilte nun, dass sie bestimmte dieser Aussagen wiederholen darf – ein juristischer Erfolg für sie.
Die Entscheidung bestätigt, dass Schedlich spezifische Behauptungen über Gelbhaar öffentlich erneut äußern darf. Der Fall zeigt die rechtlichen Konsequenzen unbewiesener Vorwürfe und deren Auswirkungen auf politische Karrieren. Gelbhaars Austritt aus dem Parlament folgte auf den Verlust seiner Wahlkandidatur aufgrund der Kontroverse.






