Gericht stoppt Linken-Vorwürfe: AfD-Abgeordnete wegen Parkinson-Spott freigesprochen
Friedrich-Wilhelm WerneckeGericht stoppt Linken-Vorwürfe: AfD-Abgeordnete wegen Parkinson-Spott freigesprochen
Ein deutsches Gericht hat der Linkspartei untersagt, die Behauptung zu wiederholen, Abgeordnete der AfD hätten die Parkinson-Erkrankung eines politischen Gegners verspottet. Das Urteil folgt auf einen langwierigen Streit über eine umstrittene Pressemitteilung, die nach einer Landtagssitzung im April 2025 veröffentlicht worden war.
Dreizehn AfD-Abgeordnete hatten eine einstweilige Verfügung erwirkt und argumentiert, die Aussagen der Linkspartei verletzten ihre Persönlichkeitsrechte. Das Gericht stuft die Vorwürfe als unbelegt ein und gab den AfD-Vertretern recht.
Der Konflikt begann, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn dem stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Enrico Schult und dem parlamentarischen Geschäftsführer Thore Stein vorwarf, während einer Rede seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Bruhns Vorwürfe erschienen in einer Pressemitteilung, gegen die die AfD später rechtlich vorging.
Ein früheres Urteil hatte den Antrag der AfD teilweise abgelehnt und zwar den Ausdruck „politische und menschliche Arschlöcher“ zugelassen, den Rest der Beschwerde jedoch zurückgewiesen. Doch das Oberlandesgericht Rostock kippte große Teile dieser Entscheidung und befand, die Behauptungen der Linkspartei seien überwiegend falsch.
Die Richter monierten das Fehlen von Zeugen und Beweisen für Bruhns Anschuldigungen. Zudem urteilten sie, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, persönliche Beleidigungen in diesem Fall jedoch zu weit gingen.
Nach dem Urteil warf Stein der Linkspartei vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schmeißen“, während Schult das Urteil als Rechtfertigung bezeichnete. Das Gericht verbot zwei Linken-Kreisverbänden, die umstrittenen Passagen der Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen.
Das Urteil verhindert, dass die Linkspartei ihre Vorwürfe gegen die AfD-Abgeordneten wiederholt, und setzt damit ein Präzedenzfall für die Grenzen politischer Kritik, wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind.
Der Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen unbelegter Vorwürfe in politischen Auseinandersetzungen. Das Gericht betonte, wie wichtig belastbare Beweise für solche Anschuldigungen seien.






