30 May 2026, 20:26

Hammerbande-Chefin Lina E. kommt überraschend frei – trotz schwerer Vorwürfe

Verurteilte deutsche Linksextremistin Lina E. frühzeitig entlassen

Hammerbande-Chefin Lina E. kommt überraschend frei – trotz schwerer Vorwürfe

Die Anführerin der linksextremistischen Gruppe Hammerbande wird vorzeitig aus der Haft entlassen, nachdem Deutschlands höchstes Gericht die Entscheidung bestätigt hat. Lina E., die 2023 wegen der Gründung und Führung der gewalttätigen Organisation verurteilt worden war, sah sich dem Widerstand der Staatsanwaltschaft gegenüber, die ihre weitere Inhaftierung durchsetzen wollte. Das Urteil bestätigt nun ihre Bewährungsfähigkeit nach Verbüßung von etwa zwei Dritteln ihrer Strafe.

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Lina E. war am 31. Mai 2023 vom Dresdner Oberlandesgericht zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Prozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt, da Befürchtungen von Ausschreitungen und politischen Unruhen bestanden. Sie wurde der Führung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung, Diebstahls und Nötigung für schuldig befunden.

Zwischen 2018 und 2020 verübte die Hammerbande Hinterhalte auf mutmaßliche Rechtsextremisten und Neonazis in Sachsen und Thüringen. Die Mitglieder setzten dabei Waffen wie Hämmer und Pfefferspray ein und tarnten ihre Identitäten mit gefälschten Ausweisen und Prepaid-Handys. Die Aktivitäten der Gruppe lösten landesweit Kontroversen aus, und ihre Verurteilung führte zu Protesten in mehreren Städten, die in Auseinandersetzungen mit der Polizei und Sachbeschädigungen mündeten.

Trotz der Schwere ihrer Taten zeigte Lina E. während ihrer Haftzeit eine glaubwürdige Abkehr von Gewalt. Berichten zufolge verhielt sie sich vorbildlich, und ihre Aussichten auf Resozialisierung wurden positiv bewertet. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies schließlich die Revision der Bundesanwaltschaft zurück und ebnete damit den Weg für ihre Entlassung.

Lina E. wird das Gefängnis verlassen, nachdem sie den vorgeschriebenen Teil ihrer Strafe – einschließlich der Untersuchungshaft – verbüßt hat. Die Entscheidung des Gerichts stützt sich auf Bewertungen ihres Verhaltens und ihrer Fähigkeit zu einem straffreien Leben in Zukunft. Ihre Entlassung bleibt an die üblichen Bewährungsauflagen geknüpft.

Quelle