Hindenburgs Flaggenkompromiss: Wie 1926 der Streit um Deutschlands Farben eskalierte
Nuray PlathHindenburgs Flaggenkompromiss: Wie 1926 der Streit um Deutschlands Farben eskalierte
Der jahrelange Flaggenstreit der Weimarer Republik erreichte im Mai 1926 einen Wendepunkt. Reichspräsident Paul von Hindenburg erließ eine neue Verordnung, um die tiefen Gräben zwischen den Anhängern der schwarz-rot-goldenen Farben und den Befürwortern der alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot zu überbrücken. Der Schritt folgte auf Jahre politischer Spannungen und gescheiterter Kompromissversuche bei der Frage der nationalen Symbole Deutschlands.
Der Konflikt hatte sich spätestens bei der Reichspräsidentenwahl 1925 zugespitzt und das Land in zwei Lager gespalten. Auf der einen Seite stand der „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“, unterstützt von Links- und Zentrumskräften. Auf der anderen Seite formierte sich der „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“, der die politische Rechte vereinte. Der Reichskunstwart Edwin Redslob war mit der Lösung des Streits beauftragt worden, scheiterte jedoch trotz unzähliger Entwürfe an einem einheitlichen Design.
Anfang 1926 trieb die Deutsche Volkspartei (DVP) eine Rückkehr zu den kaiserlichen Farben voran. Der parteilose Reichskanzler Hans Luther legte daraufhin einen Vorschlag vor, den Hindenburg aufgriff. Am 5. Mai unterzeichnete der Reichspräsident die Zweite Flaggenverordnung. Sie schrieb vor, dass diplomatische Vertretungen außerhalb Europas sowohl die Nationalflagge (Schwarz-Rot-Gold) als auch die Handelsflagge (Schwarz-Weiß-Rot) hissen mussten.
Vier Tage später veröffentlichte Hindenburg einen offenen Brief, in dem er eine verfassungsmäßige Lösung zur Entschärfung der Konflikte forderte. Doch obwohl die Initiative als neutral präsentiert wurde, galt sie vielen als kalkulierter Schachzug: Die Linke und die Mitte sollten hinter den republikanischen Farben vereint, die Rechte mit Zugeständnissen besänftigt werden.
Die Verordnung beendete den Streit nicht, schuf aber klare Regeln für die offizielle Flaggenführung. Auslandsvertretungen waren nun verpflichtet, beide Varianten zu zeigen – ein Spiegelbild der ungelösten Spaltung der deutschen Gesellschaft. Der Kompromiss befriedigte keine Seite vollständig, bot jedoch ein vorläufiges Gerüst, um den Konflikt zu kanalisieren.






