Hubigs Reform soll Femizide als Mord bestrafen – lebenslang möglich
Corinna SchinkeHubigs Reform soll Femizide als Mord bestrafen – lebenslang möglich
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte härter zu bestrafen. Die geplante Änderung soll sicherstellen, dass Morde, die allein wegen des Geschlechts des Opfers verübt werden, künftig als Mord und nicht als Totschlag geahndet werden können.
Nach geltendem Recht ist nur bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, während Totschlag mit deutlich geringeren Strafen belegt wird. Bisher werden einige Taten, die aus Besitzansprüchen oder geschlechtsspezifischer Voreingenommenheit begangen werden, weiterhin als Totschlag gewertet – mit der Folge milderer Urteile.
Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, den Mordtatbestand auf Fälle auszuweiten, in denen Frauen allein wegen ihres Geschlechts getötet werden. Damit würden solche Verbrechen rechtlich gleichbehandelt mit anderen vorsätzlichen oder motivbasierten Morden. Die Ministerin betont, dass das Gesetz angepasst werden müsse, um Femizide klarer zu erkennen und strenger zu bestrafen.
Ziel der Regierung ist es, Rechtsunsicherheiten in der Strafverfolgung zu beseitigen. Durch eine präzisere gesetzliche Definition sollen die Behörden eine einheitlichere Ahndung geschlechtsspezifischer Gewalt gewährleisten.
Wird die Reform verabschiedet, könnten Tötungen, die durch das Geschlecht des Opfers motiviert sind, künftig als Mord angeklagt werden. Dies würde solche Fälle mit anderen schweren Straftaten gleichstellen, die ebenfalls mit lebenslanger Haft geahndet werden können. Die geplante Änderung ist Teil eines umfassenderen Vorhabens, um systematische Lücken bei der juristischen Behandlung geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland zu schließen.






