08 June 2026, 08:23

IG-BCE-Chef fordert höhere Steuern für Spitzenverdiener und Superreiche in Deutschland

IG BCE fordert Spitzensteuer nur über 100.000 Euro

IG-BCE-Chef fordert höhere Steuern für Spitzenverdiener und Superreiche in Deutschland

Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Gewerkschaft IG BCE, hat eine Reihe von Steuererhöhungen vorgeschlagen, die sich gezielt gegen die Spitzenverdiener in Deutschland richten. Seine Pläne umfassen eine Anhebung des Spitzensteuersatzes, die Einführung einer Vermögenssteuer sowie eine Reform der Erbschaftssteuer. Ziel ist es, die Infrastruktur und Verteidigung des Landes zu verbessern und gleichzeitig Steuervermeidung durch die Superreichen einzudämmen.

Vassiliadis schlägt vor, den Spitzensteuersatz um zwei bis drei Prozentpunkte auf derzeit 42 Prozent anzuheben. Zudem plädiert er dafür, die Grenze für diesen Satz auf etwa 100.000 Euro anzuheben, sodass mehr Gutverdiener den höheren Steuersatz zahlen müssten.

Für Einkommen über 200.000 Euro regt er eine neue Vermögenssteuer an. Darüber hinaus fordert er strengere Erbschaftsregeln, um zu verhindern, dass Vermögende große Summen steuerfrei vererben können. Vassiliadis argumentiert, dass solche Maßnahmen reichen Personen die Möglichkeit nehmen würden, durch das Verschieben von Geldern zwischen Konten oder Vermögenswerten Steuern zu umgehen.

Obwohl er Bedenken von Wirtschaftsverbänden anerkennt, die vor einer Besteuerung von Betriebsvermögen warnen, betont er, dass die Superreichen von der starken Infrastruktur und Sicherheit in Deutschland profitieren. Um diese öffentlichen Leistungen zu finanzieren, schlägt er eine zusätzliche Abgabe für die Reichsten vor, damit diese stärker zu nationalen Investitionen beitragen.

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Die Vorschläge würden bedeuten, dass Spitzenverdiener und große Erbschaften höher besteuert würden. Vassiliadis behauptet, dies werde Steuervermeidungsstrategien reduzieren und Mittel für öffentliche Dienstleistungen generieren. Wirtschaftsverbände zeigen sich jedoch weiterhin skeptisch hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf das Betriebsvermögen.

Quelle