21 March 2026, 14:28

Luxemburger muss 124.000 Euro Strafe für undeklarierten Ferrari zahlen

BMW M6 GT3 Rennauto auf einer Rennstrecke mit Text auf dem Fahrzeug, einer Wand, Maschendrahtzaun und weiteren Elementen im Hintergrund.

Luxemburger muss 124.000 Euro Strafe für undeklarierten Ferrari zahlen

Ein 60-jähriger Einwohner Luxemburgs wurde mit einer Strafe von über 124.000 Euro belegt, nachdem er versucht hatte, einen nicht angemeldeten schwarzen Ferrari nach Deutschland einzuführen. Der Fall flog bei einer routinemäßigen Zollkontrolle am Grenzübergang Konstanz-Paradiesertor Anfang September auf. Die Behörden berichteten zudem von einer verstärkten Überprüfung nicht deklarierter Fahrzeugimporte in der Region.

Der Ferrari, dessen Wert auf etwa 207.000 Euro geschätzt wird, war in der Schweiz zugelassen und erfüllte nicht die Voraussetzungen für eine zollfreie Einfuhr. Der Fahrer beglich bei der Kontrolle sofort die fälligen Einfuhrabgaben sowie eine Sicherheitsleistung, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte.

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Zwischen Januar und Juni 2025 identifizierten Zollbeamte im Landkreis Singen 26 Fahrzeuge mit Nicht-EU-Kennzeichen. Der Gesamtwert dieser Autos belief sich auf über 230.000 Euro, was zu Einfuhrabgaben in Höhe von rund 71.500 Euro führte.

Darüber hinaus konnten bei weiteren 38 Fahrzeugen in demselben Zeitraum keine Nachweise über die Entrichtung der Abgaben erbracht werden. Ihr kombinierter Wert überstieg 330.000 Euro, während die ausstehenden Zahlungen sich auf mehr als 165.000 Euro summierten. Gegen den Besitzer des Ferrari wurde nun ein steuerstrafrechtliches Verfahren eingeleitet und an das Hauptzollamt Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung überwiesen.

Der Vorfall unterstreicht die verschärfte Durchsetzung von Einfuhrbestimmungen in der Region. Während der Ferrari-Fahrer umgehend mit finanziellen Sanktionen konfrontiert wurde, förderten umfassendere Kontrollen zahlreiche Fälle nicht deklarierter Fahrzeugimporte zutage. Die Behörden setzen ihre Überwachung grenzüberschreitender Bewegungen fort, um die Einhaltung von Steuer- und Zollvorschriften sicherzustellen.

Quelle