Neues Amtsblatt Lünen 14/2026: Diese Allgemeinverfügungen gelten jetzt
Nuray PlathNeues Amtsblatt Lünen 14/2026: Diese Allgemeinverfügungen gelten jetzt
Die Stadt Lünen hat die neueste Ausgabe ihres Amtsblatts veröffentlicht. Die Ausgabe Nr. 14/2026 erschien am Dienstag, dem 31. März 2026, und enthält mehrere neue Allgemeinverfügungen sowie aktualisierte örtliche Satzungen.
Das aktuelle Amtsblatt führt vier neue Allgemeinverfügungen ein. Eine betrifft die Oststraße, eine Sackgasse in Altlünen (Flur 10, Flurstück 2184). Eine weitere gilt für die Straße Am Christinentor (Flur 10, Flurstücke 1750 und 1752). Zwei weitere Verfügungen beziehen sich auf den Alten Kirchweg: Die erste umfasst die Flurstücke 390, 651 und 1864 (Flur 15), die zweite regelt Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (Flur 15 und 16, Flurstücke 1246 und 475).
Zudem enthält das Amtsblatt die öffentliche Bekanntmachung der überarbeiteten Nutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Lünen. Bürgerinnen und Bürger können das vollständige Dokument kostenlos einsehen – entweder in gedruckter Form am Informationsschalter im Foyer des Rathauses (Willy-Brandt-Platz 1) oder online über die offizielle Website der Stadt.
Mit der Veröffentlichung dieser Verfügungen und Satzungen sind die aktualisierten Regelungen nun verbindlich. Exemplare liegen weiterhin in gedruckter Form im Rathaus aus und stehen digital über das städtische Online-Portal zur Verfügung.






