29 April 2026, 09:51

Neues Digitales-Gesundheitsgesetz: Was Patienten und Ärzte jetzt wissen müssen

Kreisförmige Diagramm mit der Überschrift 'patientenorientierte Pflege' mit vier farbigen Abschnitten, jeweils mit einer Pflegedarstellung beschriftet, auf einem weißen Hintergrund.

Neues Digitales-Gesundheitsgesetz: Was Patienten und Ärzte jetzt wissen müssen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat Pläne für ein neues Digitales-Gesundheitsgesetz vorgestellt. Das geplante Gesetz soll das digitale Gesundheitssystem in Deutschland verbessern, indem die elektronische Patientenakte (ePA) aufgewertet und die Telematikinfrastruktur (TI) gestärkt wird. Wichtige Akteure reagierten mit Zustimmung, forderten jedoch auch weitere Anpassungen.

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Der Gesetzentwurf konzentriert sich auf drei zentrale Bereiche: die nutzerfreundlichere Gestaltung der ePA, die Vereinfachung der TI sowie die Erhöhung ihrer Ausfallsicherheit. Warkens Vorschläge sehen zudem eine Erweiterung der gematik vor, der Organisation, die für die digitale Gesundheitsinfrastruktur zuständig ist. Der AOK-Bundesverband begrüßte diese Änderungen, insbesondere die Pläne zur Vereinfachung der Authentifizierung bei der ePA und zur Verbesserung ihrer Funktionalität.

Die AOK schlug darüber hinaus vor, den Einfluss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) innerhalb der gematik zu stärken – etwa durch eine höhere finanzielle Beteiligung oder erweiterte Stimmrechte in Gesellschafterversammlungen. Zudem unterstützte der Versicherer die Pläne für das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) und forderte einen besseren Zugang zu Versichertendaten, um die Versorgungssteuerung zu optimieren.

Unterdessen sprach sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zwar für die Stärkung der gematik aus, plädierte jedoch für eine separate "elektronische Pflegeakte", um eine Vermischung mit der ePA zu vermeiden. Ärztinnen und Ärzte zeigten sich zurückhaltend gegenüber den ePA-Neuerungen und betonten, dass Qualität und Funktionalität Vorrang vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand haben müssten.

Pflegeeinrichtungen wiesen auf die dringenden Bedürfnisse ihres Sektors hin, der trotz hoher bürokratischer Anforderungen bisher vernachlässigt worden sei. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), forderte, dass digitale Lösungen praxistauglich sein und ausreichend finanziert werden müssten. Zudem müsse die Langzeitpflege als eigenständiger Bereich behandelt werden, damit digitale Verbesserungen spürbare Auswirkungen auf den Arbeitsalltag hätten.

Das Digitale-Gesundheitsgesetz zielt darauf ab, die Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland zu modernisieren – durch eine optimierte ePA, eine gestärkte gematik und die Behebung langjähriger Probleme in der TI. Zwar zeigen Krankenkassen und Ärzteschaft Unterstützung, doch pochen sie auf maßgeschneiderte Lösungen, insbesondere in der Langzeitpflege und beim Datenzugang. Die finale Fassung des Gesetzes wird abwägen müssen zwischen diesen Forderungen und einer praktikablen Umsetzung.

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