Neues Energiedienstleistungsgesetz soll Energieverbrauch bis 2045 drastisch senken
Corinna SchinkeNeues Energiedienstleistungsgesetz soll Energieverbrauch bis 2045 drastisch senken
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Entwurf für ein Energiedienstleistungsgesetz (EnEfG) vorgelegt, um dessen Umsetzung zu beschleunigen. Das geplante Gesetz setzt ehrgeizige Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs in den nächsten zwei Jahrzehnten. Es führt zudem neue Vorschriften für den öffentlichen und privaten Sektor ein – darunter auch für Rechenzentren.
Laut Entwurf muss der Endenergieverbrauch bis 2030 um 27 Prozent gegenüber 2008 sinken. Weitere Reduktionen um 39 Prozent bis 2040 und 45 Prozent bis 2045 sind ebenfalls vorgeschrieben. Die Ziele sollen den Klimaschutz vorantreiben und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringern.
Für öffentliche Einrichtungen sieht der Gesetzentwurf strenge Energieobergrenzen vor. Auch Rechenzentren könnten unter die Effizienzregeln fallen. Unternehmen, die Umweltmanagementsysteme wie die ISO 14001 anwenden, könnten jedoch unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen erhalten.
Das Gesetz soll Bürokratie abbauen und deutsche Standards an die EU-Energieeffizienzrichtlinie anpassen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) äußert jedoch Bedenken: Die Vorgaben könnten das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands um fast 9 Prozent schmälern.
Der Entwurf sieht verbindliche Energiesparmaßnahmen und neue Compliance-Optionen vor. Gleichzeitig verknüpft er Effizienzmaßnahmen mit übergeordneten wirtschaftlichen und ökologischen Zielen. Kritiker warnen jedoch, dass die geplanten Kürzungen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben könnten.






