Niedersachsen diskutiert den Internationalen Frauentag als neuen Feiertag
Corinna SchinkeNiedersachsen diskutiert den Internationalen Frauentag als neuen Feiertag
Kampagne für den Internationalen Frauentag als Feiertag in Niedersachsen gewinnt an Fahrt
Die Initiative, den Internationalen Frauentag am 8. März in Niedersachsen zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen, hat an Dynamik gewonnen. Die von einem Bündnis aus Gewerkschaften und Frauenverbänden getragene Kampagne hat bereits über 5.000 Unterschriften gesammelt. Die Unterstützer:innen bringen ihren Antrag nun in dieser Woche in den Landtag ein.
Den Anstoß für die Forderung nach dem 8. März als offizieller Feiertag gab ein Zusammenschluss des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Gewerkschaft Verdi und dem Landesfrauenrat. Ihre Petition stieß schnell auf breite öffentliche Zustimmung und überschritt die notwendige Schwelle für eine formelle Prüfung.
Der Petitionsausschuss überwies den Vorschlag an das Plenum des Landtags, woraufhin das Innenministerium die Machbarkeit prüfte. Vertreter des Ministeriums führten seitdem Gespräche mit den Initiator:innen sowie mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Einige Unternehmervertreter äußerten Bedenken wegen möglicher wirtschaftlicher Folgen – allerdings zeigten frühere Einführungen zusätzlicher Feiertage in anderen Bundesländern keine messbaren negativen Auswirkungen.
Die Debatte über den Antrag steht für Mittwoch auf der Tagesordnung. Damit der 8. März tatsächlich zum Feiertag wird, müsste eine Fraktion einen entsprechenden Gesetzesantrag einbringen. Die Organisator:innen der Kampagne wollen in den kommenden Tagen mit Abgeordneten und der Öffentlichkeit ins Gespräch kommen und werden während der Sitzung vor dem Landtagsgebäude präsent sein.
Niedersachsen hat derzeit mit nur zehn die wenigsten gesetzlichen Feiertage in Deutschland. Sollte der Antrag angenommen werden, würde der 8. März die Liste ergänzen. Die weiteren Schritte hängen nun von der politischen Unterstützung und dem Ausgang der Debatte am Mittwoch ab.
