Schärfere Regeln: Staat will gewalttätige Eltern von Kindern trennen
Bundesjustizministerium will Opferschutz bei häuslicher Gewalt verschärfen
Das deutsche Bundesjustizministerium treibt strengere Regelungen voran, um Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass gewalttätige Eltern den Kontakt zu ihren Kindern vollständig verlieren könnten. Ziel der Initiative ist es, betroffene Familien vor weiterer Gefährdung zu bewahren und Gerichten klarere Handlungsmöglichkeiten an die Hand zu geben.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Familienrechts ausgearbeitet, die gezielt gegen häusliche Gewalt vorgehen soll. Bisher müssen Gerichte Misshandlungen zwar bei Entscheidungen über Sorge- oder Umgangsrecht berücksichtigen. Der neue Plan geht weiter: Richter sollen künftig den Kontakt zwischen gewalttätigen Elternteilen und ihren Kindern vollständig unterbinden können.
Die Änderungen sehen jedoch keine pauschalen Kontaktverbote vor. Stattdessen sollen Familiengerichte jeden Einzelfall prüfen. Droht durch Gewalt die Sicherheit des anderen Elternteils oder des Kindes, könnten Richter vorübergehende oder dauerhafte Beschränkungen verhängen. Je nach Lage wären auch weniger weitreichende Maßnahmen möglich – etwa begleitete Umgangskontakte.
Hubigs Entwurf betont die Notwendigkeit, Opfer zu schützen und zu verhindern, dass Kinder unter familiärer Gewalt leiden. Die Reform baut auf bestehenden Gesetzen auf, stärkt aber die rechtlichen Instrumentarien der Gerichte.
Das geplante Gesetz würde Richtern mehr Befugnisse einräumen, in Fällen von häuslicher Gewalt einzugreifen. Wird es verabschiedet, könnte es gewalttätigen Elternteilen den Kontakt zu ihren Kindern untersagen, sobald eine Gefährdung festgestellt wird. Das Justizministerium erwartet, dass die Reformen die Sicherheit gefährdeter Familien deutlich verbessern.






