US-Gericht stoppt Klage gegen Daimler wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien
Mustafa TröstUS-Gericht stoppt Klage gegen Daimler wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien
Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass die Daimler AG nicht in Kalifornien wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien verklagt werden kann. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, ob die geschäftlichen Verbindungen des deutschen Automobilherstellers zu dem Bundesstaat ausreichen, um dort eine Klage zu rechtfertigen. Der Fall, bekannt als Daimler AG gegen Bauman, setzt klarere Grenzen dafür, wo internationale Konzerne rechtlich belangt werden können.
Streitpunkt war, ob Daimlers Vertrieb und Geschäftsaktivitäten in Kalifornien nach US-Recht als "Heimatstandort" des Unternehmens gelten. Die Kläger, argentinische Staatsbürger, hatten ihre Klage in dem Bundesstaat eingereicht, da dort Mercedes-Benz USA ansässig ist – eine Daimler-Tochter mit erheblichen Geschäftsaktivitäten vor Ort.
Der Rechtsstreit begann, als argentinische Bürger Daimler AG der Mitverantwortung für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur in Argentinien beschuldigten. Sie verklagten nicht die argentinische Tochtergesellschaft Mercedes-Benz Argentina, sondern zielten auf das deutsche Mutterunternehmen – und zwar vor einem Gericht in Kalifornien. Ihre Argumentation stützte sich auf die Annahme, dass Daimlers umfangreiche Vertriebs- und Geschäftstätigkeiten in dem Bundesstaat den lokalen Gerichten die Zuständigkeit für den Fall verleihen würden.
Der Oberste Gerichtshof wies diese Begründung zurück. Er urteilte, dass allein erhebliche Umsätze in einem Bundesstaat nicht automatisch eine allgemeine Gerichtsbarkeit begründen. Damit ein Unternehmen in einem Bundesstaat als "zu Hause" gilt, müssen seine Verbindungen so kontinuierlich und systematisch sein, dass sie seinem Gründungsort oder Hauptgeschäftssitz gleichkommen.
Die Entscheidung schränkt ein, in welchen US-Bundesstaaten ausländische Konzerne verklagt werden können. Vor diesem Urteil konnten Kläger Fälle gegen internationale Unternehmen in Bundesstaaten einreichen, in denen die Firmen erhebliche wirtschaftliche Aktivitäten entfalteten – selbst wenn die angeblichen Verstöße woanders begangen wurden. Künftig werden solche Klagen strengeren Auflagen unterliegen, was Unternehmen davor schützt, in Gerichtsverfahren in Bundesstaaten verwickelt zu werden, die keinen direkten Bezug zum Streitgegenstand haben.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Urteil den Grundsatz stärkt, dass eine allgemeine Gerichtsbarkeit weitaus engere Verbindungen erfordert als bloße Geschäftstätigkeiten. Die Klarstellung des Gerichts bedeutet, dass künftige Klagen nachweisen müssen, dass die Aktivitäten eines Unternehmens in einem Bundesstaat so tief verwurzelt sind, dass es dort quasi "zu Hause" ist – eine Voraussetzung, die Daimlers Präsenz in Kalifornien nicht erfüllte.
Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs endet die Klage der argentinischen Kläger in Kalifornien, und es werden engere Grenzen gesetzt, wo ähnliche Fälle künftig eingereicht werden können. Internationale Konzerne müssen nun weniger Klagen in Bundesstaaten befürchten, in denen ihre einzige Verbindung erhebliche Umsätze sind. Zudem bestätigt das Urteil, dass sich die allgemeine Gerichtsbarkeit auf die primären Standorte eines Unternehmens beschränkt – etwa seinen Gründungsort oder Hauptsitz.