19 March 2026, 12:33

AfD-Politiker Joachim Paul scheitert endgültig an Oberbürgermeister-Kandidatur in Ludwigshafen

Großes modernes Gebäude mit vielen Fenstern, als Bundestag in Berlin identifiziert, umgeben von Straßeninfrastruktur und Fußgängern unter einem bewölkten Himmel.

AfD-Politiker Joachim Paul scheitert endgültig an Oberbürgermeister-Kandidatur in Ludwigshafen

Der AfD-Politiker Joachim Paul hat seine letzte juristische Schlacht um die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen verloren. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies seine Beschwerde zurück und schloss damit alle rechtlichen Wege für seine Kandidatur endgültig ab. Bereits zuvor waren seine Klagen vor unteren Instanzen gescheitert, sodass seine Ausschließung weiterhin Bestand hat.

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Der Wahlausschuss von Ludwigshafen hatte Pauls Bewerbung zunächst blockiert und dabei Bedenken an seiner Verfassungs­treue geltend gemacht. Die Entscheidung stützte sich auf Berichte des Verfassungsschutzes, der seine Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen dokumentiert hatte.

Paul focht den Beschluss mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße an. Das Gericht wies ihn ab, da er keine ausreichenden Beweise für eine Rechtsverletzung vorgelegt habe. Anschließend zog er vor das Oberverwaltungsgericht Koblenz, doch auch diese Berufung scheiterte.

Mit der Weigerung des Bundesverfassungsgerichts, seine Beschwerde anzunehmen, ist das juristische Verfahren nun abgeschlossen. Sollte die Aufsichtsbehörde das Wahlergebnis als gültig bestätigen, könnte Paul zwar noch eine Überprüfung durch das Neustadter Gericht beantragen. Ein weiterer Rechtsstreit würde sich dann jedoch ausschließlich darauf beschränken, ob sein Ausschluss das Ergebnis beeinflusst hat – nicht darauf, seine Disqualifikation rückgängig zu machen.

Nach der Wahl am Sonntag bleiben Paul zwei Wochen Zeit, um eine formelle Überprüfung des Ergebnisses zu beantragen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verschließt alle verbleibenden rechtlichen Möglichkeiten für Pauls Teilnahme. Seine Ausschließung bleibt aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken des Wahlausschusses bestehen. Die Oberbürgermeisterwahl wird ohne seinen Namen auf dem Stimmzettel stattfinden.

Quelle