30 April 2026, 02:31

Apotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic

Schwarz-weiß-Foto eines vintage-Apothekeninneren mit einem Tresen, Schüben, einer Leiter und Regalen, die mit verschiedenen Gegenständen bestützt sind, mit Text oben.

Apotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic

Ein Apothekeninhaber in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsforderung von knapp 4.000 Euro durch die Krankenkasse IKK classic. Andreas Grünebaum, Betreiber der Easy Apotheke, hat offiziell Widerspruch gegen die Forderung eingelegt und argumentiert, dass seine Unterlagen die Einhaltung aller Vorschriften belegen.

Streitpunkt sind fehlende Chargennummern bei sieben Rezepten, darunter ein hochpreisiges Medikament im Wert von fast 4.000 Euro allein. Die IKK classic leitete die Rückforderung ein, nachdem eine Routineprüfung sieben Rezepte ohne Chargennummern in den elektronischen Abrechnungsdaten festgestellt hatte. Die Krankenkasse behauptet, die fehlenden Angaben beträfen Abholbestellungen, und macht die Apotheke für die Nichtübermittlung verantwortlich.

Zu den strittigen Posten gehört eine einzelne Verordnung für Taltz 80 mg Injektionslösung mit einem Preis von knapp 4.000 Euro. Die insgesamt zurückgeforderte Summe für alle sieben Rezepte beläuft sich auf 4.033,99 Euro.

Grünebaum lehnt die vollständige Rückzahlung ab und betont, dass sein Lagerverwaltungssystem die korrekte Abwicklung bestätige. Er argumentiert, die Chargennummern könnten nachträglich noch nachgereicht werden. Sein Widerspruch stützt sich auf eine detaillierte Überprüfung der internen Abläufe, bei der keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.

Der Hessische Apothekerverband (HAV) unterstützt Grünebaum bei der Einlegung des offiziellen Widerspruchs. Der Apotheker besteht darauf, dass die Forderung unbegründet sei und sämtliche notwendigen Unterlagen zur Überprüfung der Compliance vorlägen.

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Der Fall hängt nun davon ab, ob die nachträglich übermittelten Chargendaten der IKK classic genügen. Scheitert der Widerspruch, muss die Apotheke die volle Rückforderung in Höhe von 4.033,99 Euro tragen. Eine Entscheidung wird nach weiterer Prüfung durch die Krankenkasse erwartet.

Quelle