08 May 2026, 18:27

Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung

Schwarz-weißer architektonischer Grundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts in der Bundesrepublik Deutschland, der detaillierte Planung mit Text und Zeichnungen zeigt.

Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung

Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert Nachbesserungen bei geplanter Besoldungsreform

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat die Bundesregierung aufgefordert, ihren Entwurf zur Besoldungsreform für Bundesbeamte zu überarbeiten. Zwar begrüßt der Verband einige der geplanten Änderungen, kritisiert jedoch, dass zentrale Teile des Gesetzentwurfs gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen.

Ziel der Reform ist es, die Einstiegsgehälter zu erhöhen und das langjährige „Alleinverdiener-Prinzip“ abzuschaffen. Doch nach Ansicht des DBB geht der neue Ansatz zu weit. Der Entwurf sieht vor, die Anfangsgehälter von Beamten anzuheben und das bisherige Modell des „Alleinverdieners“ zu streichen, das die Besoldung danach ausrichtete, ob der Partner oder die Partnerin ein eigenes Einkommen erzielte. Stattdessen unterstellt die Regierung künftig ein jährliches Partnereinkommen von rund 20.000 Euro bei der Gehaltsberechnung.

Während der DBB die Gehaltserhöhungen grundsätzlich unterstützt, lehnt er die Abschaffung des „Alleinverdiener-Prinzips“ entschieden ab. Der Verband argumentiert, dass das Einkommen des Partners oder der Partnerin „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ liege und daher keine rechtliche Grundlage für Gehaltskürzungen bieten könne. Als verfassungsrechtliche Begründung führt der DBB zwei Grundsätze an: das „Leistungsprinzip“, das die Besoldung an die individuelle Arbeitsleistung knüpft, und die „Differenzierungsregel“, die faire Gehaltsabstände zwischen den Besoldungsgruppen sicherstellen soll.

Für Führungskräfte in der Besoldungsgruppe B sieht die Reform geringere Erhöhungen vor als für Beschäftigte in der A-Gruppe. Besonders problematisch sei laut DBB die Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4. Eine Analyse des Verbands kommt zu dem Schluss, dass die geplanten Abstände den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

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Der DBB hat die Abgeordneten aufgefordert, die Einkommensunterschiede innerhalb der B-Besoldung erneut zu prüfen. Ohne Anpassungen drohe die Reform in ihrer aktuellen Form verfassungswidrig zu sein. Die Kritik des Verbands konzentriert sich dabei auf die Berücksichtigung des Partnereinkommens sowie die Gehaltslücken in den höheren Besoldungsstufen. Bevor der Gesetzentwurf weiter voranschreitet, fordert der DBB eine „kritische Überprüfung“.

Sollte die Regierung die Bedenken nicht ausräumen, könnten die rechtlichen Einwände des DBB zu Verzögerungen führen oder Teile der Reform blockieren. Nun muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie den Entwurf nachbessert oder an der aktuellen Fassung festhält.

Quelle