BGH bestätigt Schadensersatz im Valsartan-Skandal gegen chinesischen Lieferanten
Mustafa TröstBGH bestätigt Schadensersatz im Valsartan-Skandal gegen chinesischen Lieferanten
Valsartan-Verseuchungsskandal: Höchstes deutsches Gericht bestätigt Schadensersatzansprüche gegen chinesischen Lieferanten
Der Valsartan-Verseuchungsskandal, der im Juni 2018 ans Licht kam, hat in Deutschland nun ein juristisches Ende gefunden. Das höchste deutsche Zivilgericht urteilte, dass ein chinesischer Lieferant zwei Pharmaunternehmen für Verluste entschädigen muss, die durch den Rückruf des verunreinigten Blutdruckmittels entstanden sind. Die Entscheidung bestätigt einen früheren Schiedsspruch zugunsten von Hexal und Sandoz.
Auslöser der Krise war der Fund des Stoffes N-Nitrosodimethylamin (NDMA) – einer als wahrscheinlich krebserregend eingestuften Substanz – in mehreren Chargen von Valsartan. Hexal und Sandoz, beide zur Novartis-Gruppe gehörend, zogen daraufhin 2.308 Chargen in 23 Ländern vom Markt zurück. Die Verunreinigung löste weltweit Besorgnis über die Patientensicherheit und die Aufsichtspraxis der Behörden aus.
Im April 2020 reichte Sandoz Klage gegen den chinesischen Lieferanten ein und forderte über 8,6 Millionen US-Dollar für bereits entstandene Schäden sowie weitere 12,2 Millionen US-Dollar für mögliche künftige Haftungsansprüche. Der Lieferant wehrte sich gegen die Forderungen mit dem Argument, dass Schiedsklauseln nicht für einzelne Bestellungen gelten würden. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) wies diese Position zurück.
Der BGH stellte fest, dass die Bestellungen unter einen übergeordneten Rahmenliefervertrag fielen – selbst wenn dieser nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Zudem erklärte das Gericht die Anfechtung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts durch den Lieferanten für unbegründet. Es kam zu dem Schluss, dass die beteiligten Tochtergesellschaften während der Vertragsverhandlungen angemessen vertreten waren und es kein Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht gab.
Mit der Bestätigung des Schiedsspruchs bleibt der Lieferant für die finanziellen Verluste von Hexal und Sandoz haftbar. Das Urteil beendet einen Rechtsstreit, der aus einem der größten Arzneimittelrückrufe der letzten Jahre hervorging.
Die Entscheidung des BGH unterstreicht die rechtliche Verantwortung von Lieferanten bei Produktverunreinigungen. Hexal und Sandoz können nun die Schäden aus dem Valsartan-Rückruf geltend machen. Zudem schafft das Urteil einen Präzedenzfall dafür, wie Rahmenverträge einzelne Transaktionen in Lieferkettenstreitigkeiten regeln.






