Bundesweite Razzia deckt illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße auf
Mustafa TröstBundesweite Razzia deckt illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße auf
Bundesweite Razzia gegen illegale Beschäftigung am 19. September 2025
Bei einer bundesweiten Großkontrolle gegen illegale Beschäftigung durchsuchten Zollbeamte am 19. September 2025 insgesamt 41 Hauptgeschäftsstellen in Deutschland. Dabei deckten sie zahlreiche Verstöße auf – darunter die Beschäftigung Minderjähriger, nicht gemeldete ausländische Arbeitnehmer sowie fehlende Lohnunterlagen.
Im Raum Lörrach führten 55 Beamte im Rahmen der Aktion 107 Befragungen durch. Ihre Überprüfungen ergaben 63 Fälle, die einer vertieften Untersuchung bedürfen. Vier Arbeitgeber hatten neu eingestellte Mitarbeiter nicht fristgerecht gemeldet, bei vier weiteren fehlten ordnungsgemäße Arbeitszeitaufzeichnungen.
Zwei Beschäftigte fielen wegen rechtlicher Probleme auf: Ein Iraker, gegen den ein Haftbefehl zur Festnahmebestimmung vorlag, sowie ein türkischer Staatsbürger, der zur Festnahme ausgeschrieben war. Drei weitere Mitarbeiter arbeiteten ohne gültige Erlaubnis in Deutschland.
In der nahegelegenen Stadt Freiburg beschlagnahmten die Kontrolleure 26 Kilogramm nicht deklarierten Wasserpfeifentabak. Zudem leiteten sie 34 Verfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen den Mindestlohn, unbezahlte Sozialabgaben und illegale Ausländerbeschäftigung ein. In Kehl und Lahr wurden mehrere Betriebe dabei ertappt, ausländische Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltstitel zu beschäftigen.
Ein Fall betraf einen Minderjährigen, der illegal in einem Bundesgebiet arbeitete. Den beteiligten Arbeitgebern drohen nun Anklagen wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und zur illegalen Beschäftigung von Ausländern.
Ziel der Kontrollen war die Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen, die Einhaltung steuerrechtlicher Pflichten sowie der Schutz der Sozialsysteme. Die Behörden haben bereits Nachermittlungen zu den 63 auffälligen Fällen aus Lörrach eingeleitet. Die in der Aktion identifizierten Arbeitgeber müssen sich nun wegen ihrer Beteiligung an den Verstößen vor Gericht verantworten.