Forderung nach Aufhebung des Syrien-Abschiebeverbots für Straftäter gewinnt an Fahrt
Nuray PlathForderung nach Aufhebung des Syrien-Abschiebeverbots für Straftäter gewinnt an Fahrt
In Deutschland wächst der Druck, das Abschiebeverbot für schwere Straftäter nach Syrien aufzuheben. Die Debatte entbrannte nach einem jüngsten Mordfall in Dresden, bei dem führende Politiker fordern, dass verurteilte Straftäter abgeschoben werden sollten. Mittlerweile unterstützen zwei Innenminister der Länder diese Forderung und verweisen auf Sicherheitsbedenken.
Seit Dezember 2016 stoppt Deutschland alle Abschiebungen nach Syrien wegen des anhaltenden Konflikts. Offizielle Zahlen zeigen, dass zwischen 45.000 und 50.000 syrische Asylbewerber dank dieser Regelung nicht abgeschoben wurden. Das Verbot bleibt vorerst bis mindestens April 2026 bestehen.
Herbert Reul, Innenminister von Nordrhein-Westfalen, fordert nun ein sofortiges Handeln. Er argumentiert, dass Kriminelle, die die demokratische Ordnung Deutschlands bedrohen, ihr Bleiberecht verwirkt hätten. Sein Amtskollege in Baden-Württemberg, Thomas Strobl, befürwortet den Schritt und schlägt vor, Abschiebungen in sichere Zonen Syriens könnten die innere Sicherheit stärken.
Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesaußenminister Heiko Maas. Sein Ministerium muss prüfen, ob die Bedingungen in Syrien solche Rückführungen zulassen. Ohne eine aktualisierte Risikobewertung bleibt das bestehende Verbot in Kraft.
Falls das Verbot aufgehoben wird, könnten schwere Straftäter erstmals seit Jahren wieder nach Syrien abgeschoben werden. Der Vorschlag richtet sich vor allem an verurteilte Gewalttäter, doch jede Änderung müsste von den Bundesbehörden genehmigt werden. Unklar bleibt, wie viele Abschiebungen tatsächlich in Frage kämen.






