Gericht bestätigt: 95.000 Euro für ungültige Corona-Speicheltests müssen zurückgezahlt werden
Corinna SchinkeGericht bestätigt: 95.000 Euro für ungültige Corona-Speicheltests müssen zurückgezahlt werden
Ein bayerisches Testzentrum hat seinen Rechtsstreit um die Rückerstattung von 95.000 Euro für Covid-19-Tests verloren. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass die Einrichtung nicht zugelassene Speicheltests verwendet habe, wodurch ihre Leistungen nach den Gesundheitsvorschriften ungültig seien. Die Entscheidung bestätigt die Rückforderungsanforderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Das Zentrum hatte seinen Betrieb im Dezember 2021 aufgenommen, nachdem es einen Auftrag vom Landratsamt Dachau erhalten hatte. Im März 2022 meldete es sich bei der KV an und setzte von Anfang an vorrangig auf den AT088/21-Speicheltest. Bis April 2022 hatte die Einrichtung für vier Monate Tests Abrechnungen in Höhe von 95.000 Euro erhalten.
Im August 2023 widerrief die KV den ursprünglichen Bewilligungsbescheid. Sie setzte die Servicegebühren und Materialkosten auf null Euro fest und begründete dies mit unzureichender Dokumentation sowie der Verwendung eines nicht zugelassenen Tests. Der Betreiber focht diese Entscheidung gerichtlich an, doch die Richter wiesen die Klage ab.
Das Gericht urteilte, dass die Verwendung nicht zugelassener Testsets die Leistung automatisch disqualifiziere – unabhängig von den Absichten des Betreibers. In der Folge forderte die KV die vollständige Rückzahlung der ausgezahlten Gelder.
Das Urteil bestätigt, dass das Zentrum die gesamte Erstattungssumme von 95.000 Euro zurückzahlen muss. Die Entscheidung unterstreicht zudem, dass nur genehmigte Testverfahren für eine öffentliche Gesundheitsfinanzierung infrage kommen. Der Betreiber muss nun die finanziellen Konsequenzen der für ungültig erklärten Leistungen tragen.






