06 May 2026, 04:13

Neues Gesetz soll Rezeptchaos in Pflegeheimen beenden – doch Ärzte zahlen den Preis

Plakat zur Pflegeschwesterwoche 2020 mit zwei Fotos von Pflegern auf der linken Seite und dem Text "Mitgefühl, Expertise, Vertrauen" auf der rechten Seite sowie einem Logo in der rechten unteren Ecke.

Neues Gesetz soll Rezeptchaos in Pflegeheimen beenden – doch Ärzte zahlen den Preis

Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Handhabung von Rezepten für Bewohner von Pflegeheimen zu vereinfachen. Nach dem Vorschlag sollen Ärzte Rezepte künftig direkt an Apotheken übermitteln, statt sie über die Pflegeeinrichtungen weiterzuleiten. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung.

Die Regelung soll den bürokratischen Aufwand für Pflegeheime verringern. Bisher müssen Mitarbeiter die Rezepte manuell an die zuständige Apotheke der Einrichtung weiterleiten. Künftig werden Arztpraxen die Rezepte elektronisch übermitteln und diesen Schritt damit überflüssig machen.

Technische Vorkehrungen stellen sicher, dass Pflegeheime weiterhin über jedes ausgestellte Rezept informiert werden – sofern der Bewohner nicht widerspricht. Allerdings bedeutet die Umstellung für die Arztpraxen Mehrarbeit: Pro elektronischem Rezept wird mit einem zusätzlichen Zeitaufwand von einer halben Minute für Prüfung und Versand gerechnet.

Bei durchschnittlich neun verordneten Medikamenten pro Bewohner und Quartal ergibt sich eine jährliche Rezeptmenge von 36 Stück pro Person. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt, dass die Arztpraxen dadurch jährlich 8,834 Millionen Euro an Übermittlungskosten tragen werden. Insgesamt soll die Neuregelung den Pflegeheimen jedoch 5 Millionen Euro ersparen, da der Aufwand für das Sammeln und Weiterleiten von Rezepten entfällt. Die zusätzliche Belastung für die Praxen erfordert jedoch mehr Personal, was mit 9,7 Millionen Euro an Personalkosten zu Buche schlägt.

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Die Maßnahme ist vorläufig befristet. Sie gilt bis Pflegeheime vollständig in den spezialisierten Apothekenversorgungsdienst integriert sind, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2029.

Netto ergibt sich durch das neue System eine zusätzliche finanzielle Belastung von 4,7 Millionen Euro: Während Pflegeheime bei Verwaltungsaufgaben entlastet werden, stehen den Arztpraxen höhere Kosten bevor. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Rahmen des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes verabschiedet wird.

Quelle