Zollrazzia deckt illegale Beschäftigung in süddeutschen Gastronomiebetrieben auf
Mustafa TröstZollrazzia deckt illegale Beschäftigung in süddeutschen Gastronomiebetrieben auf
Zollbehörden führen Großrazzia in der Gastronomie durch
Am 19. September 2025 haben Zollbeamte eine groß angelegte Kontrollaktion im Gastgewerbe durchgeführt. Einsatzteams des Hauptzollamts Singen überprüften Betriebe in fünf Landkreisen im Süden Deutschlands. Im Fokus standen nicht angemeldete Beschäftigungsverhältnisse sowie Verstöße gegen Vorschriften in Hotels und Restaurants.
An der Aktion beteiligten sich insgesamt 52 Mitarbeiter des Hauptzollamts Singen, unterstützt von acht Spezialisten der Steuerfahndung. Sie kontrollierten 17 Gastronomiebetriebe und prüften die Unterlagen von 72 Beschäftigten. Die Überprüfungen erstreckten sich auf die Landkreise Konstanz, Tuttlingen, Rottweil, Waldshut und den Schwarzwald-Baar-Kreis.
Im Rahmen der Operation wurden zwei Betriebsstätten durchsucht, wobei Beweismaterial sichergestellt wurde. Die Behörden deckten Verstöße gegen Meldepflichten, Anzeigevergehen sowie die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer nach § 404 des Sozialgesetzbuchs auf. Die Branche gilt aufgrund des hohen Risikos für Schwarzarbeit als besonders überwachungsbedürftig.
Konkrete Details zu Mängeln bei der Berichtspflicht oder Dokumentation wurden im Zusammenhang mit dieser Razzia nicht bekannt gegeben. Das Zollamt betonte, dass solche Kontrollen dem Schutz der Sozialversicherungssysteme und der Staatseinnahmen dienten.
Die Aktion unterstreicht die anhaltenden Bemühungen im Kampf gegen illegale Beschäftigung im Gastgewerbe. Die Behörden werden nun die gesammelten Beweise auswerten, um über weitere Schritte zu entscheiden. Betrieben, bei denen Verstöße festgestellt werden, drohen Strafen nach Arbeits- und Steuerrecht.






