Brandenburg führt Neutralitätsgesetz für Richter und Staatsanwälte ein
Corinna SchinkeBrandenburg führt Neutralitätsgesetz für Richter und Staatsanwälte ein
Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter und Staatsanwälte dürfen keine religiösen oder politischen Symbole tragen
Brandenburg will ein Neutralitätsgesetz einführen, das Richtern und Staatsanwälten verbietet, religiöse oder politische Symbole im Gerichtssaal zu tragen. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Debatten in ganz Deutschland über religiöse Bekleidung bei Beamten – insbesondere bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen. Die geplanten Regelungen sollen auch sichtbare Tattoos umfassen und gelten zudem für Laienrichter.
Die geplante Gesetzgebung baut auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 auf. Damals entschied das Gericht, dass religiöse Symbole in Gerichtssälen das öffentliche Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz untergraben könnten. Die rot-schwarze Koalitionsregierung Brandenburgs will nun durch strengere Neutralitätsvorgaben jeden Anschein von Befangenheit vermeiden.
Nach dem neuen Gesetz wären unter anderem Kopftücher, Kippen und Kreuze während Gerichtsverhandlungen verboten. Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt den Entwurf. Er betont, dass die Beschränkungen gleichermaßen für Laienrichter und sichtbare Tattoos gelten sollten, macht jedoch deutlich, dass muslimische Frauen mit Kopftuch nicht von der juristischen Ausbildung ausgeschlossen werden dürften.
Das Justizministerium in Potsdam hat noch keinen Termin für die formelle Einführung des Gesetzes bekannt gegeben. Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze erlassen, um die Unparteilichkeit der Justiz zu wahren.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre dies ein weiterer Schritt in der anhaltenden deutschen Debatte über religiöse Ausdrucksformen im öffentlichen Dienst. Das Verbot würde Richter, Staatsanwälte und Laienrichter während der Verhandlungszeiten betreffen. Der Brandenburgische Richterbund hat bereits seine Unterstützung für die Maßnahme signalisiert.






