Müller verliert Prozess: Unklare AGB bei Online-Reservierungen gerügt
Nuray PlathMüller verliert Prozess: Unklare AGB bei Online-Reservierungen gerügt
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat gegen die Drogeriemarktkette Müller wegen unklarer Formulierungen in ihrem Online-Bestellsystem entschieden. Das Gericht urteilte, dass Teile der Unternehmensbedingungen für die Abholung im Geschäft den gesetzlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht entsprechen.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand eine verwirrende Formulierung in Müllers Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Kunden im Unklaren darüber ließ, welche Rechte sie haben, wenn sie Waren online reservieren und später im Geschäft abholen.
Bisher hieß es in den Bedingungen von Müller, dass ein Kauf erst mit der Abholung und Bezahlung der Ware im Geschäft abgeschlossen sei. Daraufhin behauptete das Unternehmen, Kundinnen und Kunden hätten kein gesetzliches Widerrufsrecht bei solchen Bestellungen.
Das OLG urteilte, dass eine Klausel, die das Anklicken des Buttons "Jetzt reservieren" als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags beschrieb, widersprüchlich und unklar sei. Diese Formulierung erfülle nicht die Anforderung, dass Vertragsbedingungen "klar und verständlich" sein müssen, wie es das BGB vorschreibt.
Allerdings bestätigte das Gericht, dass Müller das gesetzliche Widerrufsrecht für Abholungen im Geschäft ausschließen darf. Die Richter waren der Ansicht, dass es sich dabei nicht um Fernabsatzverträge handele – daher gelten die üblichen Rückgaberegeln für Online-Käufe nicht.
Das Urteil bezieht sich konkret auf die Geschäftsbedingungen von Müller, doch die weiteren Auswirkungen auf andere deutsche Einzelhändler bleiben ungewiss. Ohne nähere Angaben zum genauen Urteilsdatum oder zu den Fall Details ist unklar, wie ähnliche Unternehmen ihre eigenen Richtlinien anpassen werden.
Die Entscheidung des OLG zwingt Müller, seine Bedingungen für Abholbestellungen zu überarbeiten. Zwar darf das Unternehmen das Widerrufsrecht für solche Transaktionen weiterhin ausschließen, die Formulierungen müssen jedoch nun den Standards für rechtliche Klarheit entsprechen.
Kunden, die Waren online reservieren und im Geschäft abholen, werden künftig transparentere Bedingungen vorfinden – allerdings bleibt das Recht, solche Bestellungen zu stornieren, laut Auslegung des Gerichts eingeschränkt.






