19 April 2026, 04:25

Streit um deutsche Cyberabwehr: Soll der Staat zurückhacken dürfen?

Ein Mann im Anzug und Krawatte spricht in ein Mikrofon und scheint vor einer Wand eine Medienansprache zu halten.

Streit um deutsche Cyberabwehr: Soll der Staat zurückhacken dürfen?

Ein geplanter deutscher Gesetzesentwurf hat eine Debatte über die Pläne ausgelöst, Sicherheitsbehörden neue Befugnisse im Cyberraum einzuräumen. Der Entwurf würde es dem Bundespolizeipräsidium, dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, aktiv in ausländische IT-Systeme einzugreifen. Kritiker, darunter ein hochrangiger Abgeordneter, äußern Bedenken hinsichtlich der Risiken solcher Maßnahmen.

Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, warnt das Bundesinnenministerium davor, diesen Behörden die Möglichkeit zu geben, digitale Gegenangriffe zu starten. Zwar unterstützt er Bestrebungen, die Cyberabwehr zu stärken, lehnt aber offensive Taktiken wie sogenannte "Hackbacks" entschieden ab.

Schätzl argumentiert, dass das Völkerrecht und die Genfer Konventionen klare Grenzen für staatliches Handeln im Cyberraum setzen. Er betont, dass Maßnahmen diese rechtlichen Rahmen nicht verletzen und zivile Infrastruktur nicht gefährden dürfen. Eine seiner zentralen Sorgen ist die Möglichkeit, dass Behörden Systeme infiltrieren oder manipulieren könnten, ohne dass konkrete Beweise für einen Zusammenhang mit einem Angriff vorliegen.

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Der Abgeordnete fordert zudem eine präzise gesetzliche Definition, was unter einem "Hackback" zu verstehen ist. Ohne klare Abgrenzungen befürchtet er, dass die geplanten Befugnisse missbraucht werden oder zu ungewollten Eskalationen im Cyberraum führen könnten.

Die Debatte zeigt die Spannungen zwischen der Stärkung der Cybersicherheit und der Einhaltung internationaler Rechtsnormen auf. Schätzls Warnungen deuten darauf hin, dass der Gesetzesentwurf auf erheblichen Widerstand stoßen könnte, sofern er nicht überarbeitet wird, um diese Bedenken auszuräumen. Das Ergebnis könnte maßgeblich beeinflussen, wie Deutschland künftig Abwehr und rechtliche Grenzen in digitalen Operationen in Einklang bringt.

Quelle